Rechtsprechung
   BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3966
BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96 (https://dejure.org/1997,3966)
BSG, Entscheidung vom 23.01.1997 - 7 RAr 36/96 (https://dejure.org/1997,3966)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 36/96 (https://dejure.org/1997,3966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fortbildungsmaßnahme - Sonderpädagogische Zusatzausbildung für Gruppenleiter einer Werkstatt für Behinderte - besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses bei einer Förderung der Teilnahme von Gruppenleitern einer Werkstatt für Behinderte an einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von Gruppenleitern einer Werkstatt für Behinderte an einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Arbeitsmarktinteressen definieren sich allerdings, selbst wenn dies in § 43 Abs. 2 Satz 2 AFG - anders als etwa in § 36 Nr. 3 AFG - nicht unmittelbar zum Ausdruck kommt (vgl zu § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG; BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), nur über die in § 2 AFG normierten Ziele arbeitsförderungsrechtlicher Maßnahmen.

    Die Bejahung eines besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses verlangt deshalb ebenso wie die der sog arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit eine Prognose unter Einbeziehung planerischer und wertender Elemente (§ 2 AFG) und unter Berücksichtigung nicht nur der aktuellen Lage, sondern auch der künftigen Entwicklung des Arbeitsmarktes (s zu § 36 Nr. 3 bzw § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG: BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Kann es hierüber keine Kenntnis iS einer sicheren Feststellung geben, so kann dem nur die Annahme eines Beurteilungsspielraums Rechnung tragen (so auch zu § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG: BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hier gilt nichts anderes als bei der Anwendung der §§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 36 Nr. 3 AFG (sog arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit der Maßnahme bzw der Teilnahme an einer Maßnahme); dort hat der Senat auf diese Rechtsfolge bereits erkannt (BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei der Anwendung des § 9 AFuU aF wird das LSG jedenfalls zu beachten haben, daß sich die Vorschrift ermächtigungskonform an § 43 AFG auszurichten hat (vgl zu dieser Problematik im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG: BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das LSG wird vielmehr darauf zu achten haben, daß alle besonderen Voraussetzungen der beruflichen Fortbildung (§§ 41 ff AFG) verwirklicht sein müssen, um dem Kläger die begehrte Leistung zuzusprechen bzw die Beklagte zur Neubescheidung zu verurteilen (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 56/82

    Teilnahme an interessengebundener Maßnahme

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Teilnahme daran schon überwiegend im Interesse des Betriebes liegt, dem der Antragsteller angehört (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 AFG), wenn auch die Trägerschaft des Betriebes oder sein überwiegendes Interesse an der Maßnahme kraft gesetzlicher Fiktion (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AFG) das Interesse des Betriebes an der Teilnahme belegt (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG).

    Der Begriff des "Betriebes" war somit schon nach § 43 Abs. 2 AFG aF im weitesten Sinne zu verstehen (vgl nur: BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG) und erfaßt auch eine WfB (BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 34/96).

    Hinzu kommt ein Kriterium, dem der erkennende Senat sogar für die Frage der (objektiven) Interessengebundenheit der Maßnahme selbst iS des § 43 Abs. 2 Satz 1 AFG schon früher Gewicht beigemessen hatte, nämlich das des Teilnehmerkreises (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG mwN).

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Der Begriff des "Betriebes" war somit schon nach § 43 Abs. 2 AFG aF im weitesten Sinne zu verstehen (vgl nur: BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG) und erfaßt auch eine WfB (BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 34/96).

    Gegenüber diesem Ergebnis kann sich der Kläger nicht mit Erfolg darauf berufen, die Ausbildung von Behinderten in einer WfB sei keine betriebliche Berufsausbildung iS des § 1 Abs. 5 BBiG und des § 5 Abs. 1 BetrVG (BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 34/96).

  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Bei dem "besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesse" handelt es sich damit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, für dessen Anwendung der Beklagten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BSGE 38, 138, 143 f [BSG 24.09.1974 - 7 RAr 51/72] = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 39, 194, 198 = SozR 4100 § 41 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 43 Nr. 18; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 43 Anm 8.3; Gagel, aaO, § 43 Rz 14 mwN).

    Konsequenz hieraus ist es, daß der Beklagten zum einen ein Freiraum bei der gemäß § 39 AFG zulässigen Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zuzubilligen ist, wie der Senat schon früher betont hat (BSGE 38, 138, 143 f [BSG 24.09.1974 - 7 RAr 51/72] = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 39, 194, 198 = SozR 4100 § 41 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 43 Nr. 18).

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 34/96

    Lehrgang für Gruppenleiter - Bundesanstalt für Arbeit will Kosten nicht

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Der Begriff des "Betriebes" war somit schon nach § 43 Abs. 2 AFG aF im weitesten Sinne zu verstehen (vgl nur: BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG) und erfaßt auch eine WfB (BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 34/96).

    Gegenüber diesem Ergebnis kann sich der Kläger nicht mit Erfolg darauf berufen, die Ausbildung von Behinderten in einer WfB sei keine betriebliche Berufsausbildung iS des § 1 Abs. 5 BBiG und des § 5 Abs. 1 BetrVG (BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 34/96).

  • BSG, 22.11.1977 - 12 RAr 40/76

    Auch Kirchen und ihre Organisationen können als Zweckträger von Bildungsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Bei dem "besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesse" handelt es sich damit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, für dessen Anwendung der Beklagten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BSGE 38, 138, 143 f [BSG 24.09.1974 - 7 RAr 51/72] = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 39, 194, 198 = SozR 4100 § 41 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 43 Nr. 18; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 43 Anm 8.3; Gagel, aaO, § 43 Rz 14 mwN).

    Konsequenz hieraus ist es, daß der Beklagten zum einen ein Freiraum bei der gemäß § 39 AFG zulässigen Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zuzubilligen ist, wie der Senat schon früher betont hat (BSGE 38, 138, 143 f [BSG 24.09.1974 - 7 RAr 51/72] = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 39, 194, 198 = SozR 4100 § 41 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 43 Nr. 18).

  • Drs-Bund, 28.06.1994 - BT-Drs 12/8165
    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Waren die Behinderten schon allgemein in der Vergangenheit Nutznießer von Arbeitsmarktprogrammen (vgl nur 4. Schwerbehinderten-Sonderprogramm vom 19. November 1981 - BAnz Nr. 223 vom 28. November 1981), so stehen sie seit der Änderung des Grundgesetzes (GG) durch das Gesetz vom 27. Oktober 1994 (BGBl I 3146) unter dem besonderen Schutz des GG: Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG dürfen sie wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden (vgl auch BT-Drucks 12/8165 S 28 f zu Art. 1 Nr. 1b).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96

    Anspruch auf Weiterzahlung von Arbeitslosenhilfe - Verkürzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Sollte das LSG bei seiner erneuten Entscheidung zur Erkenntnis kommen, daß der Beklagten ein Beurteilungsspielraum verbleibt, kann es den angefochtenen Bescheid nicht allein wegen fehlender Begründung aufheben (BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Die Bejahung eines besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses verlangt deshalb ebenso wie die der sog arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit eine Prognose unter Einbeziehung planerischer und wertender Elemente (§ 2 AFG) und unter Berücksichtigung nicht nur der aktuellen Lage, sondern auch der künftigen Entwicklung des Arbeitsmarktes (s zu § 36 Nr. 3 bzw § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG: BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.09.1995 - L 6 Ar 149/94
    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 1995 (L 6 Ar 149/94) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R

    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vergleich - arbeitsmarktliche Interessen

    Vielmehr sind die individuellen subjektiven und objektiven Interessen des Klägers sorgfältig gegen die objektiven Arbeitsmarktinteressen abzuwägen, die auch die Interessen der Sch. an einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt einschließen (vgl dazu BSG SozR 3-4460 § 9 Nr. 1 S 4 f und SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 6 f, wo allerdings das arbeitsmarktliche Interesse aufgrund gesonderter anderer gesetzlicher Regelung nicht einbezogen wurde).
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Bei der Klage handelt es sich um eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG iVm § 56 SGG), hilfsweise wegen evtl bestehender Beurteilungs- bzw Ermessensspielräume um eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 56 SGG (vgl: zu Entscheidungsfreiräumen im Rahmen des § 45 AFG BSG SozR 3-4460 § 12 Nr. 2; zu Entscheidungsfreiräumen im Rahmen der §§ 34, 36 und 43 AFG BSGE 79, 269 ff = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2, BSGE 67, 228 ff = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1, BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 und SozR 3-4460 § 9 Nr. 1).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

    Ob auf den Rechtsgedanken dieser mit Wirkung ab 10. Mai 1993 ersatzlos gestrichenen Vorschrift (vgl § 30 Abs. 1 AFuU) für den der BA verbliebenen Beurteilungsspielraum zurückgegriffen werden kann (vgl dazu das Urteil des Senats vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 36/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), wird das LSG ggf zu prüfen haben.
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95

    Teilnahme an einer Maßnahme iS. der Übergangsregelung des § 30 Abs. 2 AFuU,

    Wie der Senat in den Urteilen vom 23. Januar 1997 (ua 7 RAr 36/96 und 7 RAr 38/96, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, läßt sich nicht abstrakt und allgemeinverbindlich definieren, wann ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse zu bejahen ist.
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 34/96

    Lehrgang für Gruppenleiter - Bundesanstalt für Arbeit will Kosten nicht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BSG, 07.05.1998 - B 11 AL 67/97 R

    Umschulungsmaßnahme - volle Übernahme der Lehrgangsgebühren - Einvernehmen -

    Nur wenn die allgemeinen (§§ 33 ff AFG) und die besonderen (§§ 41 ff AFG) Voraussetzungen einer Förderung erfüllt waren und alle sonstigen Voraussetzungen für eine volle Kostenübernahme vorlagen, könnte der Klägerin die begehrte Leistung zugesprochen bzw die Beklagte zu einer Neubescheidung verurteilt werden (vgl BSG SozR 3-4460 § 9 Nr. 1; SozR 3-4100 § 43 Nr. 2; BSGE 79, 269 ff = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht